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Riester-Verträge und Insolvenzsicherheit
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 12. Dezember 2011 entschieden (Az.: 273 C 8790/11), dass ein Insolvenzverwalter einen Riester-Rentenversicherungs-Vertrag kündigen und den ausgezahlten Betrag der Insolvenzmasse zuschlagen kann, wenn noch keine staatlichen Förderzulagen geflossen sind. [...]
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