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Wasserstop verhindert Leitungswasserschaden
Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 20. April 2012 entschieden (Az.: 9 O 762/10), dass grob fahrlässiges Handeln vorliegt, wenn jemand seine Wohnung trotz geöffneten Zulaufschlauchs für eine Waschmaschine für längere Zeit verlässt, ohne dass die Maschine über einen Wasserstop verfügt. Kommt es während dieser Zeit zu einem Wasserschaden, so hat sich ein Leitungswasser-Versicherer nur zu einem geringen Teil an den Aufwendungen des Versicherten zu beteiligen. [...]
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