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Lebensversicherung zur Finanzierung eines Rechtsstreits?
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19. Februar 2013 (Az.: 5 Ta 368/12) entschieden, dass ein mittelloser Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe hat, wenn er über einen Lebensversicherungsvertrag verfügt, dessen Rückkaufswert er für die Prozessführung einsetzen kann. [...]
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