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Einsicht in Gutachten gebietet Waffengleichheit
Das Amtsgericht Singen hat mit Urteil vom 8. Juni 2012 (Az. 3 C 15/12) entschieden, dass ein Sachversicherer aus Gründen der Waffengleichheit grundsätzlich einem Versicherungsnehmer Einsicht in ein zur Schadenermittlung eingeholtes Sachverständigen-Gutachten gewähren muss. Dies gilt vor allem, wenn die Eintrittspflicht des Versicherers streitig ist, und dieser den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf seine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit hingewiesen hat. [...]
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