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Versicherungsfall einer Zahnzusatzversicherung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 27. Juni 2013 entschieden (Az.: 12 U 127/12), dass der Versicherungsfall einer Zahnzusatzversicherung erst eintritt, wenn tatsächlich eine Behandlung notwendig wird, wenn bei einer Untersuchung durch einen Zahnarzt festgestellt wird, dass ein nicht idealer Gebisszustand vorhanden ist, ohne dass ein akuter Handlungsbedarf besteht. [...]
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