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Aufgepasst beim Türöffnen!
Das Amtsgericht Ellwangen hat mit Urteil vom 7. September 2012 (Az.: 2 C 396/11) entscheiden, dass in der Regel der Fahrer des geparkten Fahrzeugs ganz überwiegend für den Unfall verantwortlich ist, wenn es beim Öffnen der Fahrertür eines geparkten Personenkraftwagens zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs kommt. [...]
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