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Müssen Krankenkassen für Brustverkleinerung zahlen?
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2010 entschieden (Az.: 5 LA 313/11), dass Beihilfeberechtigte nur einen Anspruch auf Zahlung von Beihilfe für eine Verkleinerung eines großen Busens haben, wenn die Maßnahme aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. [...]
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