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Urteil zur Hörgeräte-Klausel
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 31. Oktober 2012 entschieden (Az.: 159 C 26871/10), dass eine Klausel in den Bedingungen für eine private Krankheitskosten-Versicherung, nach welcher Hörgeräte und sonstige Hilfsmittel in „angemessener Ausführung“ zu erstatten sind, die Versicherten unangemessen benachteiligt. Daher ist sie nichtig. [...]
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