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Tankstopp mit Verletzungsfolgen
Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16. Mai 2013 entschieden (Az.: 3 U 268/11), dass die Rückfahrt von der Arbeitsstelle so geplant werden muss, dass der Benzinvorrat für die Fahrt reicht, sofern der Verbrauch nicht durch unvorhergesehene Umleitungen deutlich größer wird. Ansonsten befindet man sich nicht mehr auf dem direkten versicherten Weg und steht folglich auch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [...]
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