ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Volksfestbesuch mit schmerzhaften Folgen
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 23. April 2013 entschieden (Az.: 9 U 234/12), dass der Betreiber eines Imbisswagens nicht dazu verpflichtet ist, eine gut erkennbare Zugdeichsel besonders zu markieren oder abzusichern. Er haftet auch nicht aus der Betriebsgefahr des Wagens, wenn ein Volksfestbesucher über die Deichsel stolpert und sich dabei verletzt. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
7 + 6 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen