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Arbeitsunfall während Arbeitszeit
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 3. September 2013 (Az.: L 3 U 279/11) entschieden, dass es bei der Anerkennung eines während der Arbeit erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall bei hinreichend bestehender Wahrscheinlichkeit ausreicht, dass der Versicherungsfall an den gesundheitlichen Einschränkungen maßgeblich schuld ist. Unerheblich sind mögliche sonstige Mitursachen. [...]
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