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Tierhalterhaftung hat Grenzen
Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 29. November 2013 (Az.: 32 S 47/13) entschieden, dass der Halter eines Tieres nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn jemand auf die Bedrohung durch einen Hund ungewöhnlich schreckhaft reagiert und deswegen zu Schaden kommt. [...]
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