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Beinbruch bei Fahrzeugwäsche
Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 30. Oktober 2013 (Az.: L 17 U 180/12) entschieden, dass Personen, die bei der Wäsche ihres überwiegend privat genutzten Fahrzeugs einen Unfall erleiden, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sich der Unfall während der Unterbrechung einer dienstlichen Fahrt ereignet. [...]
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