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Private Krankenversicherung: Rückerstattung bei Falschabrechnung
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 4. Juli 2013 entschieden (Az.: 282 C 28161/12), dass ein privater Krankenversicherer von einem Versicherten die Rückerstattung erbrachter Leistungen verlangen kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass von ihm eingereichte Rechnungen Leistungen enthalten, die in Wahrheit nicht erbracht worden sind. [...]
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