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Wenn Krankenkassen zu spät entscheiden
Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 18. Dezember 2013 (Az.: S 21 KR 282/13) entschieden, dass eine von einem gesetzlich Krankenversicherten beantragte Leistung bei seiner Krankenkasse als uneingeschränkt genehmigt gilt, wenn die Kasse nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen reagiert. [...]
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