ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

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Vorgeschriebener Versicherungsschutz für Hundebesitzer
Ein Hundehalter muss von Gesetzes wegen dafür haften, wenn sein vierbeiniger Liebling einen Schaden anrichtet – und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden des Tieres oder Tierhalters vorliegt oder nicht. Die Haftungshöhe ist dabei nicht begrenzt. Daher sollten alle Hundebesitzer eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen. In diversen Bundesländern ist eine derartige Versicherung bereits Pflicht. [...]
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