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Wenn die vom Mieter gepflanzte Hecke beschädigt wird
Eine von einem Mieter gepflanzte Hecke steht in der Regel im Eigentum seines Vermieters. Er kann daher einem Dritten gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn dieser die Anpflanzung beschädigt oder zerstört. Das hat das Landgericht Detmold mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden und damit ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts der Stadt bestätigt (Az.: 10 S 218/12). [...]
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