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Kollision mit geöffneter Autotür
Für die Kollision eines im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs mit einer geöffneten Tür eines parkenden Autos sind die Unfallbeteiligten in der Regel zu gleichen Teilen verantwortlich. Das gilt zumindest dann, wenn der Vorbeifahrende gegen eine bereits offen stehende Tür gefahren ist, so das Oberlandesgericht Frankfurt in einem vor Kurzem getroffenen Urteil (Az.: 16 U 103/13). [...]
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