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Kinderbetreuung und gesetzliche Unfallversicherung
Die 1. Kammer des Düsseldorfer Sozialgerichts hat mit Urteil vom 27. Mai 2014 (Az.: S 1 U 461/12) entschieden, dass in Tageseinrichtungen betreute Kinder grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Einrichtung bzw. die Tagesmutter über eine behördliche Betreuungserlaubnis verfügt. [...]
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