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Strittiger Unfall auf Rennstrecke
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 15. April 2014 (Az.: 12 U 149/13) entschieden, dass Personen, die mit ihrem Fahrzeug auf einer für das Publikum geöffneten Rennstrecke in eine Leitplanke krachen, in der Regel keinen Schutz über ihre Vollkaskoversicherung haben. [...]
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