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Rohrbruchschaden vor der Wasseruhr
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Urteil vom 17. April 2014 entschieden (Az.: 1 U 1281/12), dass die Verpflichtung eines Wasserversorgungs-Unternehmens zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Frischwasserzuleitung sich bis zur Wasseruhr des Abnehmers erstreckt. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach und wird dadurch im Bereich vor der Wasseruhr ein Schaden verursacht, so ist der Versorger auch dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sich die Schadstelle innerhalb des Anwesens des Geschädigten befindet. [...]
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