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Elektrofahrrad „haftet“ wie normales Fahrrad
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 15. November 2013 (Az.: 13 S 107/13) entschieden, dass ein Elektrofahrrad (Pedelec), das in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, haftungsrechtlich genauso wie ein normales Fahrrad zu behandeln ist. [...]
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