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Missverständliches Verkehrszeichen
Verkehrsteilnehmer haben eine Geschwindigkeits-Begrenzung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ grundsätzlich auch bei nicht winterlichen Verhältnissen zu beachten. Das geht aus einem vor Kurzem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 1 RBs 125/14). [...]
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