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Folgenreicher Sturz im Parkhaus
Das Landgericht (LG) Dortmund hat mit Urteil vom 16. April 2014 (Az.: 3 O 566/13) entschieden, dass Parkhaus-Betreiber keinen Winterdienst im Inneren der Parkgarage leisten müssen. Passanten, die auf dem Weg von bzw. zu ihrem Auto ausrutschen, sind daher selbst für die Folgen des Sturzes verantwortlich. [...]
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