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Ärger nach Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 5. Juli 2013 (Az.: 20 U 79/13) entschieden, dass der Ausschluss behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen im Rahmen einer zusammen mit einem Ratenvertrag abgeschlossenen Arbeitsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden ist. [...]
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