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Strittige Kosten für den Unschuldsbeweis
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 5. Juli 2013, welches ungewöhnlich spät veröffentlicht wurde, entschieden (Az.: 331 C 13903/12), dass wenn ein Versicherter einen Gutachter beauftragt, um zu beweisen, dass er einen behaupteten Schaden nicht verursacht hat, sein Versicherer auch dann nicht zur Erstattung der Sachverständigengebühren verpflichtet ist, wenn dadurch die Unschuld des Versicherten bewiesen wird. [...]
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