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Ungeduld kann teuer werden
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26. September 2014 (122 C 6798/14) entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der sein beschädigtes Fahrzeug entgegen einer Vereinbarung mit seinem Kaskoversicherer in einer freien Werkstatt reparieren lässt, einen prozentualen Abschlag bei der Reparaturkostenerstattung akzeptieren muss, selbst wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Partnerwerkstatt des Versicherers identisch sind. [...]
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