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Haftungsfragen im Klettergarten
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Beschluss vom 5. November 2013 entschieden (Az.: 9 U 124/13), dass ein Kletterer, der beim Klettern in einer Kletterwand abstürzen, da sein Sicherungspartner aus Fahrlässigkeit die Seilbremse gelöst hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. [...]
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