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Kurzzeitkennzeichen und Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22. Oktober 2014 entschieden (3 U 36/14), dass der Versicherungsschutz nicht auf das Fahrzeug des Dritten übergeht, wenn ein Kurzzeitkennzeichen an den Halter eines Fahrzeugs weitergegeben wird, zu welchem der Erwerber des Kennzeichens keinen Bezug hat. Damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. [...]
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