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Wenn zu wenig aus einem Auto gestohlen wird
Das Landgericht (LG) Frankfurt / Oder hat mit Urteil vom 11. Januar 2016 entschieden (16 S 98/15), dass für bei einem Pkw-Einbruch entstehende Fahrzeugschäden grundsätzlich nur dann ein Anspruch gegenüber dem Teilkaskoversicherer gegeben ist, wenn zu vermuten ist, dass der Täter das Fahrzeug selbst oder mitversicherte Fahrzeugteile entwenden wollte. [...]
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