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Von der Schwimmbadrutsche in den Rollstuhl
Erleidet ein Badegast beim Benutzen einer Wasserrutsche einen Unfall, so kann er den Betreiber des Schwimmbades nur dann auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, wenn er diesem eine Verletzung seiner Verkehrssicherungs-Pflicht nachweisen kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I-7 U 22/12). [...]
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