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Bank haftet für leeres Bankschließfach
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 2. März 2016 entschieden (26 U 18/15), dass ein Geldinstitut, das entgegen der stillschweigenden Erwartungshaltung seiner Kunden keine besonderen Vorkehrungen trifft, um den Inhalt von Bankschließfächern in besonderer Weise zu schützen, bei einem Diebstahls dem Betroffenen gegenüber schadensersatzpflichtig ist. [...]
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