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Wegeunfall beim Erdbeerenkauf
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 4. Juli 2013 entschieden (Az.: B 2 U 3/13 R), dass während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen wird, auch wenn der Weg noch nicht verlassen wurde. Der Versicherungsschutz tritt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird. [...]
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