ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Gefahr auf Motocross-Anlagen
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 19. Februar 2015 (Az.: 11 U 91/14) entschieden, dass die Betreiber von Motocross-Anlagen nicht dazu verpflichtet sind, die Piste bei einem freien Training durch Streckenposten sichern zu lassen. Im Falle eines Unfalls, den ein Streckenposten möglicherweise hätte verhindern können, ist der verunglückte Teilnehmer selbst für dessen Folgen verantwortlich. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
6 + 7 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen