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Wenn der Kfz-Sachverständige mehr abrechnet …
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 22. August 2014 entschieden (Az.: 343 C 3510/14), dass ein Sachverständiger im Rahmen seiner Gebührenrechnung nur Nebenkosten in jener Höhe abrechnen darf, die auch ein Gerichtsgutachter berechnen kann. [...]
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