ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Reparaturbestätigung kein Nachweis für Nutzungsausfallentschädigung
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 13. September 2013 entschieden (Az.: 10 U 859/13), dass allein der Nachweis, dass ein Fahrzeug repariert worden ist, keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung auslöst. Der Geschädigte muss substantiiert darlegen und nachweisen, dass sein Fahrzeug an im Einzelnen zu bezeichnenden Tagen bei bestehendem Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit reparaturbedingt nicht nutzbar war. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
7 + 2 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen