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Wenn ein Scherz ins Auge geht
Wer einen Kollegen neckt und ihn dabei ungewollt verletzt, ist in der Regel zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. In so einem Fall besteht nämlich kein Schutz durch die Berufsgenossenschaft. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor (Az.: 13 Sa 269/13). [...]
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