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Gefahr durch rollenden Einkaufswagen
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 5. Februar 2014 entschieden (Az.: 343 C 28512/12), dass nur der Geschädigte selbst bzw. sein Privathaftpflichtversicherer und nicht der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers in Anspruch genommen werden kann, wenn auf einem Kundenparkplatz während eines Ladevorgangs ein Einkaufswagen ins Rollen kommt. [...]
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