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Ausländische Heilpraktikerbehandlung nicht auf Kosten der privaten Krankenversicherung
Die erste Zivilkammer des Landgerichts Trier hat mit Beschluss vom 14. September 2015 (1 S 123/15) entschieden, dass private Krankenversicherer grundsätzlich einem Versicherten nicht die Kosten für die Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen Heilpraktikers erstatten müssen. Das gilt auch dann, wenn der Heilpraktiker bei einer Tätigkeit in Deutschland die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen würde. [...]
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