ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Die Grenzen der Räum- und Streupflicht
Stürzt ein Passant auf einem durch Laub bedeckten Weg, nachdem dieser anderthalb bis zwei Stunden zuvor geräumt worden ist, so kann der Grundstücksbesitzer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn nach der Reinigung aufgrund stürmischer Winde wieder erhebliche Mengen Laub auf den Weg geweht worden sind. Das hat der 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 11 U 16/13). [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
8 + 5 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen