ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

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Kleine Arbeitspause mit dramatischer Auswirkung
Ein Beschäftigter, der in der wenige Sekunden dauernden Wartezeit zur Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Kopiergerätes ein Getränk zu sich nimmt und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dresden mit einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: S 5 U 113/13). [...]
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