ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Verantwortung für bissigen Polizeihund
Das Landgericht Ansbach hat mit Urteil vom 15. Juli 2015 (3 O 81/15) entschieden, dass eine Person, die ohne ersichtlichen Grund durch einen Polizeihund gebissen wird, grundsätzlich der Staat für den Schaden verantwortlich ist. Das gilt auch dann, wenn sich der Hund im persönlichen Besitz eines Polizeibeamten befindet und sich der Vorfall während dessen Freizeit ereignet hat. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
7 + 5 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen