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Gefälligkeit bei der Weihnachts-Dekoration nicht von Berufsgenossenschaft abgesichert
Das Sozialgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 2. Juli 2014 entschieden (Az.: S 3 U 2979/13), dass Personen, die in einem von einem Verwandten geleiteten Supermarkt unentgeltlich dabei behilflich sind, die Weihnachts-Dekoration abzubauen, und dabei von einer Leiter stürzen, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. [...]
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