ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Aufwendungsersatz auch für Reinigungs- und Hebebühnen-Kosten
Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hat mit Urteil vom 17. März 2014 entschieden (Az.: 4 C 890/13), dass zu den Aufwendungen, die ein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer einem Geschädigten nach einem Unfall zu erstatten hat, auch Reinigungskosten sowie Kosten für die Nutzung einer Hebebühne durch den Sachverständigen zählen können. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
5 + 4 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen