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Auf Leben und Tod bei der Krankenkasse
Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 8. April 2013 (Az.: L 5 KR 102/13 B ER) entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Behandlung übernehmen müssen, wenn die Behandlung mit einem noch nicht zugelassenen Medikament nach ärztlicher, wissenschaftlich fundierter Kenntnis eine Aussicht auf Erfolg verspricht. Voraussetzung ist allerdings, dass alle anderen Behandlungsmethoden ohne Erfolg geblieben sind. [...]
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