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Vorfahrtsverletzung gegen Tempoüberschreitung
Ein Autofahrer, der innerhalb eines Ortes die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern um mehr als 30 Prozent überschreitet, ist in der Regel selbst dann überwiegend für die Folgen eines Unfalls verantwortlich, wenn ihm der Unfallgegner die Vorfahrt genommen hat. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az.: 10 U 4938/12). [...]
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