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Wenn Feuer auf ein Fahrzeug übergreift …
Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 28. Mai 2013 entschieden (Az.: 9 S 319/12), dass bei einem auf ein anderes Auto infolge eines technischen Defekts übergreifenden Feuer an einem geparkten Fahrzeug, dessen Halter in der Regel den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer jenes Fahrzeugs in Anspruch nehmen, von welchem das Feuer ausgegangen ist. [...]
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