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Quotelung nach Rotlichtverstoß
Das Amtsgericht (AG) Solingen hat mit Urteil vom 28. Mai 2015 (10 C 262/14) entschieden, dass ein Vollkaskoversicherer grundsätzlich nicht seine Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit um mehr als 50 % kürzen darf, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Autofahrer bei Rotlicht eine Kreuzung überquert. [...]
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