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Elektronikschaden durch Wasser
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 21. Januar 2015 (20 U 233/14) entschieden, dass weder ein ersatzpflichtiger Sturm- noch ein Überschwemmungsschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen der Teilkaskoversicherung vorliegt, wenn während eines Sturms Regenwasser aus den Wasserkästen unterhalb der Scheibenwischer in den Motorraum eines Fahrzeugs eindringt und einen Elektronikschaden verursacht. [...]
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