11.10.2018 Normalerweise berechnet sich das Elterngeld für eine Mutter aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes, beim Vater sind es zwölf Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Ist der Elterngeldbezieher vorher arbeitslos, ändert sich dies, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.
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